Jagd in Ungarn von ausländischen Jägern
Die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn ist der auf Grund eines Jagdvertrages ausgestellte, gültige ungarische Jagdschein
(Jagdkarte). D.h., die ausländischen Staatsbürger dürfen die Jagd in Ungarn ausschliesslich im Besitz des von dem Ministerium für
Landwirtschaft (FVM) persönlich für sie ausgestellten Jagdschein (die nicht EU-Jäger auch einer Waffeneinfuhrgenehmigung)
ausüben. Der Grund der Austellung eines Jagscheines ist der mit einem Jagdvermittlern oder Jagdveranstalter (z.B. mit der
SEVAKO GmbH) abgeschlossene Jagdvertrag. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die
in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Der Jagdschein, die Waffenbegleitpapiere (Europäische
Waffenpass oder Waffeneinfuhrgenehmigung) und der Reisepass/Personalausweis müssen während der Jagd immer
vom Gastjäger mitgeführt werden!
Die Jagd kann ausschliesslich in dem im Jagdvertrag
angegebenen Revier und auf die darin eingetragene Wildart
ausgeübt werden.
Informationen über die Ein-/Ausreise der Jäger nach/von
Ungarn
Informationen für die Jagdgäste aus den
EU-STAATEN:
Reisepasskontrolle: An den Binnengrenzen der EU, im
"Schengenen-Raum" - dazu gehört auch Ungarn ab 21. Dezember
2007 - werden die persönlichen Dokumente der Ausländer nicht
mehr geprüft, Sie können einfach durchfahren. Kontrollen (auch
Zollkontrollen) können aber nach gewohnter Art und Weiße der
EU von mobilen Zollbeamten im Umkreis der Grenze vom ca. 30
km jederzeit durchgeführt werden.
Einfuhr von Jagdwaffen: Einer Waffeneinfuhrgenehmigung
bedarf es innerhalb der EU künftig nicht mehr. Die Jagdwaffen
dürfen in dem EU-Raum ausschliesslich mit dem Europäischen
Feuerwaffenpass transportiert werden. Der Jagdvertrag bzw. der
Einladungsbrief, ausgestellt von der Sevako GmbH, wird zur
Waffeneinfuhr auch im Weiteren benötigt! An der Grenze ist keine
Anmeldung mehr erforderlich, Sie können einfach durchfahren. Im
Flughafen werden aber die Waffen auch im Weiteren
strengstens kontrolliert!
Zu der Trophäenausfuhr von Ungarn werden für eine mögliche
Kontrolle die bezahlte Rechnung und die
Trophäenbewertungsurkunde benötigt.
Informationen für die Jagdgäste aus Nicht
EU-STAATEN:
Ein- und Ausfuhr von Jagdwaffen im Falle von einer Anflug in
Ungarn: Mit dem von der Sevako GmbH zugeschickten
Einladungsbrief und dem Erklärungsformular bzw. mit Ihrer
heimischen Waffenbegleitspapieren / Jagdkarte können Sie an der
ungarischen Grenze im Flughafen Budapest-Ferihegy Ihre
Waffeneinfuhrgenehmigung gegen Gebühr beantragen. Die
Waffeneinfuhrgenehmigung sollen Sie bei der Ausfuhr an der
ungarischen Grenze unaufgefordert abgeben! Nach den
aktuellen Informationen über die Ein- und Ausfuhr der
Jagdwaffen in die EU an den Strassen-Grenzübergängen
erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer geplanten Jagdreise direkt
bei dem konkreten Grenzübergang bzw. bei der Sevako
GmbH!
Bei der Trophäenausfuhr von Ungarn/EU (im Falle, dass Sie Ihre
Trophäe selbst mitnehmen möchten - eine Voranmeldung für
Mitnehmen ist gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss erforderlich!)
werden die bezahlte Rechnung, die Trophäenbewertungsurkunde
und meistens auch das vom ungarischen Amtstierartzt
unterzeichnete Veterinärerzeugnis benötigt. Diese Dokumente
erhalten Sie vor Ihrer Abreise von der Sevako GmbH bzw. vom
Revier. Nach Ihren heimischen Trophäeneinfuhr- und
Veterinärbestimmungen erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer
Jagdreise bei Ihrer heimischen Behörde!
Waffen- und Munitionstransport
Waffe und Munition müssen getrennt befördert werden. In
bewohnten Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen (Hotel,
Restaurant, usw.) und in Fahrzeugen dürfen Waffen nur entladen
im Futteral getragen bzw. transportiert werden.
Beim Flug: Die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die
Munition, original verpackt -max. 5 kg- separat in einem
aufzugebenen Gepäckstück. Verschiedene Fluglinien verlangen,
dass das Schloss aus der Waffe genommen und separat von der
Waffe, aber nicht im Handgepäck transportiert wird.
Empfehlenswert ist es, das Zielfernrohr von der Waffe zu nehmen
und es im Gewehrkoffer geschützt und eingewickelt zu
transportieren. Achtung! Bestimmte Fluglienien befördern
keine Waffe! Bitte vor der Buchung vom gewünschten Flug
jedenfalls nachfragen!
Der ausländische Jäger darf seine Waffen und Munition nicht
an andere Personen übergeben!
Jagdwaffen für Hochwildjagd
Während der Jagd auf Hochwild darf man nur Büchsengeschosse
mit einer Laufmündungsenergie von 2500 Joule bzw. darüber
benützen. Eine Ausnahme bildet die Rehwildjagd, für welche eine
Mündungsenergie von 1000 Joule oder mehr ausreichend ist.
Sauen dürfen auch mit Flintenlaufgeschossen erlegt werden.
Der Abschuss von Hochwild ist in Ungarn mit automatischen als auch mit halbautomatischen Waffen STRENGSTENS VERBOTEN!
| Kaliber |
Hirsh |
Reh |
Schwarzwild |
Dam-wild |
Muffelwild |
| ab .222 bis 6,5 mm |
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| .270 Win |
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| 7x57, 7x64, 7x65 R |
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| 7 mm Rem |
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1 |
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| .308 Win |
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| 30-06 |
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| .300 Win.Mag |
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| 8x57 JR / JRS / JS |
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| 8 x 68 S |
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| 9,3x62 / 64 / 74 R |
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| .375H&H Mag. |
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Bedingt tauglich Voll Tauglich |
Die jagdbaren Wildarten sind zwar in Ungarn unterschiedlich, doch
könnten wir Ihnen das
Universalkaliber von 30-06 Springfield für
alle Gelegenheiten empfehlen. Aber
das Wichtigste ist, dass
man mit seiner Waffe wirklich vertraut ist.
Jagdrechtliche Vorschriften von Ungarn
Alle Jagdgäste verpflichten sich, die in Ungarn verbindlichen
Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der
Trophäen zu. Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der
Veranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des
Kunden abzubrechen. Falls der Kunde während der Schonzeit
und/oder gegen das ausdrückliche Verbot des Pirschführers bzw.
Veranstalters der betreffenden Jagd oder in dessen Abwesenheit
Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuss
erhoben.
Jagd in alkoholisierten Zustand führt zum sofortigen
Abbruch der Jagd bzw. zum Ausschluss von der Jagd. In diesem
Falle wird trotzdem der volle Arrangementbetrag berechnet.
Trophäenvermessung
In Ungarn gilt als Bemessungsgrundlage für die Abschussgebühr
beim Rot- und Damhirsch das Geweihgewicht mit ganzem Schädel
einschliesslich Oberkiefer ohne Abzüge, beim Rehbock abzüglich 90
Gramm,
gewogen 24 Stunden nach dem Abkochen. Die
Abschussgebühr beim Muffelwidder wird anhand der mittleren
Schlauchlänge beider Schnecken bzw. bei Keilern anhand der
durchschnittlichen Länge beider Gewehre, an den Aussenseiten
gemessen, ermittelt.
Mitnahme von Jagdtrophäen
Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz
der SEVAKO GmbH bzw. des Jagdreviers. Sofern nicht anders
vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger
Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie aller Gebühren
für Lieferung bzw. Versand ausgeliefert.