Allgemeine Informationen zur Jagd in Ungarn
Jagd in Ungarn von ausländischen Jägern
Die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn ist der auf Grund eines Jagdvertrages ausgestellte, gültige ungarische Jagdschein (Jagdkarte). D.h., die ausländischen Staatsbürger dürfen die Jagd in Ungarn ausschliesslich im Besitz des von dem Ministerium für Landwirtschaft (FVM) persönlich für sie ausgestellten Jagdschein (die nicht EU-Jäger auch einer Waffeneinfuhrgenehmigung) ausüben. Der Grund der Austellung eines Jagscheines ist der mit einem Jagdvermittlern oder Jagdveranstalter (z.B. mit der SEVAKO GmbH) abgeschlossene Jagdvertrag. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Der Jagdschein, die Waffenbegleitpapiere (Europäische Waffenpass oder Waffeneinfuhrgenehmigung) und der Reisepass/Personalausweis müssen während der Jagd immer vom Gastjäger mitgeführt werden!
Die Jagd kann ausschliesslich in dem im Jagdvertrag angegebenen Revier und auf die darin eingetragene Wildart ausgeübt werden.
EU-Waffenpassnummer:
Die EU-Feuerwaffenpassnummer (oder die Nummer der heimischen Waffenbesitzkarte) ist auch dann zur Beantragung des ungarischen Jagdscheines erforderlich, wenn der Jäger seine eigene Waffe in Ungarn nicht mitführt. Mit der Bekanntgabe von seiner EU-FWP-Nummer (oder Waffenbesitzkartennummer) bestätigt der Jäger, dass er ausgebildet und offiziell berechtigt ist, irgendeine Jagdwaffe zu tragen, mitzuführen bzw. an einer Jagd zu benutzen.
Informationen über die Ein-/Ausreise der Jäger nach/von Ungarn
Informationen für die Jagdgäste aus den EU-STAATEN: Reisepasskontrolle: An den Binnengrenzen der EU, im "Schengenen-Raum" - dazu gehört auch Ungarn ab 21. Dezember 2007 - werden die persönlichen Dokumente der Ausländer nicht mehr geprüft, Sie können einfach durchfahren. Kontrollen (auch Zollkontrollen) können aber nach gewohnter Art und Weiße der EU von mobilen Zollbeamten im Umkreis der Grenze vom ca. 30 km jederzeit durchgeführt werden.
Einfuhr von Jagdwaffen: Einer Waffeneinfuhrgenehmigung bedarf es innerhalb der EU künftig nicht mehr. Die Jagdwaffen dürfen in dem EU-Raum ausschliesslich mit dem Europäischen Feuerwaffenpass transportiert werden. Der Jagdvertrag bzw. der Einladungsbrief, ausgestellt von der Sevako GmbH, wird zur Waffeneinfuhr auch im Weiteren benötigt! An der Grenze ist keine Anmeldung mehr erforderlich, Sie können einfach durchfahren. Im Flughafen werden aber die Waffen auch im Weiteren strengstens kontrolliert! Zu der Trophäenausfuhr von Ungarn werden für eine mögliche Kontrolle die bezahlte Rechnung und die Trophäenbewertungsurkunde benötigt.
Informationen für die Jagdgäste aus Nicht EU-STAATEN: Ein- und Ausfuhr von Jagdwaffen im Falle von einer Anflug in Ungarn: Mit dem von der Sevako GmbH zugeschickten Einladungsbrief und dem Erklärungsformular bzw. mit Ihrer heimischen Waffenbegleitspapieren / Jagdkarte können Sie an der ungarischen Grenze im Flughafen Budapest-Ferihegy Ihre Waffeneinfuhrgenehmigung gegen Gebühr beantragen. Die Waffeneinfuhrgenehmigung sollen Sie bei der Ausfuhr an der ungarischen Grenze unaufgefordert abgeben! Nach den aktuellen Informationen über die Ein- und Ausfuhr der Jagdwaffen in die EU an den Strassen-Grenzübergängen erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer geplanten Jagdreise direkt bei dem konkreten Grenzübergang bzw. bei der Sevako GmbH!
Bei der Trophäenausfuhr von Ungarn/EU (im Falle, dass Sie Ihre Trophäe selbst mitnehmen möchten - eine Voranmeldung für Mitnehmen ist gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss erforderlich!) werden die bezahlte Rechnung, die Trophäenbewertungsurkunde und meistens auch das vom ungarischen Amtstierartzt unterzeichnete Veterinärerzeugnis benötigt. Diese Dokumente erhalten Sie vor Ihrer Abreise von der Sevako GmbH bzw. vom Revier. Nach Ihren heimischen Trophäeneinfuhr- und Veterinärbestimmungen erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Jagdreise bei Ihrer heimischen Behörde!
Waffen- und Munitionstransport
Waffe und Munition müssen getrennt befördert werden. In bewohnten Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen (Hotel, Restaurant, usw.) und in Fahrzeugen dürfen Waffen nur entladen im Futteral getragen bzw. transportiert werden.
Beim Flug: Die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die Munition, original verpackt -max. 5 kg- separat in einem aufzugebenen Gepäckstück. Verschiedene Fluglinien verlangen, dass das Schloss aus der Waffe genommen und separat von der Waffe, aber nicht im Handgepäck transportiert wird. Empfehlenswert ist es, das Zielfernrohr von der Waffe zu nehmen und es im Gewehrkoffer geschützt und eingewickelt zu transportieren. Achtung! Bestimmte Fluglienien befördern keine Waffe! Bitte vor der Buchung vom gewünschten Flug jedenfalls nachfragen!
Der ausländische Jäger darf seine Waffen und Munition nicht an andere Personen übergeben!
Jagdwaffen für Hochwildjagd
Während der Jagd auf Hochwild darf man nur Büchsengeschosse mit einer Laufmündungsenergie von 2500 Joule bzw. darüber benützen. Eine Ausnahme bildet die Rehwildjagd, für welche eine Mündungsenergie von 1000 Joule oder mehr ausreichend ist. Sauen dürfen auch mit Flintenlaufgeschossen erlegt werden.
Der Abschuss von Hochwild ist in Ungarn mit automatischen als auch mit halbautomatischen Waffen STRENGSTENS VERBOTEN!
Kaliber | Hirsh | Reh | Schwarzwild | Dam-wild | Muffelwild |
ab .222 bis 6,5 mm | ![]() |
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.270 Win | ![]() |
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7x57, 7x64, 7x65 R | ![]() |
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7 mm Rem | ![]() |
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.308 Win | ![]() |
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30-06 | ![]() |
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.300 Win.Mag | ![]() |
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8x57 JR / JRS / JS | ![]() |
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8 x 68 S | ![]() |
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9,3x62 / 64 / 74 R | ![]() |
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.375H&H Mag. | ![]() |
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Die jagdbaren Wildarten sind zwar in Ungarn unterschiedlich, doch könnten wir Ihnen das Universalkaliber von 30-06 Springfield für alle Gelegenheiten empfehlen. Aber das Wichtigste ist, dass man mit seiner Waffe wirklich vertraut ist.
Jagdrechtliche Vorschriften von Ungarn
Alle Jagdgäste verpflichten sich, die in Ungarn verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu. Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen. Falls der Kunde während der Schonzeit und/oder gegen das ausdrückliche Verbot des Pirschführers bzw. Veranstalters der betreffenden Jagd oder in dessen Abwesenheit Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuss erhoben. Jagd in alkoholisierten Zustand führt zum sofortigen Abbruch der Jagd bzw. zum Ausschluss von der Jagd. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangementbetrag berechnet.
Trophäenvermessung
In Ungarn gilt als Bemessungsgrundlage für die Abschussgebühr beim Rot- und Damhirsch das Geweihgewicht mit ganzem Schädel einschliesslich Oberkiefer ohne Abzüge, beim Rehbock abzüglich 90 Gramm, gewogen 24 Stunden nach dem Abkochen. Die Abschussgebühr beim Muffelwidder wird anhand der mittleren Schlauchlänge beider Schnecken bzw. bei Keilern anhand der durchschnittlichen Länge beider Gewehre, an den Aussenseiten gemessen, ermittelt.
Mitnahme von Jagdtrophäen
Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der SEVAKO GmbH bzw. des Jagdreviers. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie aller Gebühren für Lieferung bzw. Versand ausgeliefert.