Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
ALLGEMEINES
Die SEVAKO Vadászati Iroda Kft. (SEVAKO Jagdreisen GmbH), HU-8500 Pápa, Eötvös utca 34., weiterhin SEVAKO ist Reisevermittler und kein Reiseveranstalter. Mit Ihrer Buchung beauftragen Sie uns, einen entsprechenden Vertrag mit dem ungarischen Jagdrevier abzuschlissen und für Sie eventuelle Reservierungen von Hotels vorzunehmen oder Transfers vom Flughafen etc. zu bestellen. Laut der Regierungsverordnung 427/2017 (XII.28.) 34/A§ (4), die Erbringung der Reiseleistung oder der Reisevermittlung darf nicht auf die Beschneidigung der rechte von Kinder, also inbesondere auf die Verletzung der Freiheit des Sexuallebens einer person unter 18 Jahren und die begehung von Straftaten gegen die Sexualmoral gerichtet sein.
BUCHUNGEN
Aufgrund Ihrer schriftlich (per Post, per Fax oder per E-mail ) angegebenen Buchung stellt SEVAKO einen Jagdvertrag. in diesem werden die gewünschte Trophäenstärke- und Menge, alle gewünschte sonstige Abschüsse, Zeitpunkt der Jagdreise, Revier, Unterkunft, Verpflegung, zugrunde liegende Preise und sonstige Bedingungen fixiert. Ihre Buchung gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn das von Ihnen unterzeichnete Vertragsduplikat mit der Vertragsanlage bzw. Ihre zur ungarischen Jagdkarte benötigten Personaldaten bei SEVAKO eintreffen und die geforderte Anzahlung geleistet wurde. Die Höhe von der Anzahlung hängt von den gebuchten Trophäenmassen bzw. Abschussmengen ab.
SEVAKO behält sich vor, in begründeten Fällen den vertraglich vereinbarten Preis zu verändern, z.B. hinsichtlich der in der Zwischenzeit steigenden Treibstoff-, oder allgemeine Energiekosten, bzw. Lebensmittelpreisen, sofern eine Erhöhung dieser Kosten nach Vertragsabschluss erfolgt und dies ausserhalb des Einflusses der SEVAKO liegt. Würde es aber benötigt sein, wird es mit dem Jagdgast immer abgestimmt.
KEINE ABSCHUSSGARANTIE
SEVAKO haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gegebenenfalls gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. SEVAKO wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes darum bemühen, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen.
JAGDUNTERLAGEN
Mit Vertragsabschluss erhalten Sie von SEVAKO eine Proforma-Rechnung für die Vorauszahlung (Anzahlungsanforderung) und eine Wegbeschreibung. Der Jagdvertrag dient auch als Einladungsbrief. Ihre von der SEVAKO gelöste, ungarische Jagdkarte (Jagdschein) mit der Haftpflichtversicherung und die Abschussliste (Jagdprotokoll) erhalten Sie im Revier. Jagdgäste aus der EU und Schweiz dürfen Ihre JAgdwaffen mit Ihrem Europäischen Feuerwaffenpass innerhalb der EU bzw. im Schengener Raum transportieren. Die Jagdgäste ausser der EU sollen und können die ungarische Waffeneinfuhrgenehmigung mit Hilfe des von der SEVAKO zugeschickten JAgdvertrages im Flughafen Budapest selbst beantragen.
Die EU-Feuerwaffenpassnummer (oder die Nummer der heimischen Waffenbesitzkarte) ist auch dann zur Beantragung des ungarischen Jagdscheines erforderlich, wenn der Jäger seine eigene Waffe in Ungarn nicht mitführt. Mit der Bekanntgabe von seiner EU-FWP-Nummer (oder Waffenbesitzkartennummer) bestätigt der Jäger, dass er ausgebildet und offiziell berechtigt ist, irgendeine Jagdwaffe zu tragen, mitzuführen bzw. an einer Jagd zu benutzen.
ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle von Ihnen erbeuteten Trophäen, getätigten Abschüsse und in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden in die Abschussliste (Jagdprotokoll) eingetragen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der darin gemachten Angaben, welche die Grundlage der Endabrechnung bilden. Fehlschüsse und Gründe für einen eventuell nicht erfüllten Abschuss sind im Jagdprotokoll zu vermerken.
Etwaige Reklamationen müssen Sie unbedingt auf der Abschussliste vermerken, da diese sonst nicht mehr anerkannt werden können.
Die Preise für die Trophäen richten sich grundsätzlich nach dem im Revier 24 Stunden nach dem Abkochen ermittelten oder die während der offiziellen Trophäenbewertung bestimmten Trophäengewichten bzw. Trophäenmassen (Durchschnittslängen) die in der Abschussliste eingetragen und vom Revier und vom Jagdgast zu unterschreiben sind. Dies sind also die Verrechnungsgewichte bzw. -massen. Bei Streitfällen sind die von der Trophäenbewertungskommission bestimmten Trophäengewichte bzw. -massen sowohl für den Jagdgast, das Revier und für die SEVAKO verbindlich. (Bei Trophäenwild, ausser dem Keiler muss vom vertraglich festgelegten Trophäengewicht bzw. Mass eine Differenz von +/-15% akzeptiert werden! Im Falle eines Keilerabschusses kann man vor dem Schuss die genaue Hauerlänge nicht schätzen, so ist der volle Preis für die Keilerwaffen zu bezahlen!)
Die Abrechnung (Protokoll) erfolgt direkt im Revier vom Revierpersonal oder durch einen Vertreter von SEVAKO. Aufgrund der Abrechnung wird Ihre Rechnung in EURO erstellt. Geleistete Anzahlungen werden in Abzug gebracht. Die Bezahlung kann nachträglich per Überweisung oder ggf. vor Ort in bar erfolgen. (Barzahlung ist aber nur nach Voranmeldung und durch SEVAKO-Vertreter möglich.) Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Die im Jagdvertrag ausgehandelten und festgelegten Preise können sich in bestimmten Fällen, aufgrund Sondervereinbarungen ändern.
TROPHÄENBEWERTUNGSPFLICHT
In Ungarn müssen alle Jagdtrophäen von Hochwild (Rot-, Dam- und Sikahirschgeweihe, Rehbockgehörne, Muffelschnecken, Keilerwaffen ab 16 cm Länge) von der Jagdbehörde offiziell bewertet werden. Die Bewertung der Trophäen bei der staatlichen Trophäenbewertungskommission ist die Aufgabe des Jagdveranstalters (Revier). Die offizielle Bewertung ist nur nach Voranmeldung bzw. an bestimmten Arbeitstagen möglich. Deswegen kommt meistens vor, dass Ihre Trophäe abgekocht und fertig zur Bewertung ist und Sie diese doch nichtt mit nach Hause nehmen können. In diesem Fall sind wir Ihnen gerne bei der Lieferung behilflich.
Die Trophäenlieferung ist Kosten und auch evtl. mit längeren Wartezeiten (vor allem nach der Hirsch- und Damhirschbrunft) verbunden. Die Kosten der Trophäenlieferung in die SEVAKO-Zentrale in Pápa, Verpackungskosten, evtl. Trophäenversicherung und Lieferungs- bzw. Versandsgebühren ins Ausland gehen zu Ihren Lasten.
HAFTUNG
Im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit haftet SEVAKO für eine gewissenhafte Vorbereitung der Jagd und Ihrer gebuchten Unterkünfte, sorgfältige Auswahl der Jagdreviere und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Ausgabe der Jagdangebote an Sie.
SEVAKO haftet in keinem Fall für Ihren Jagderfolg. Kommt der von Ihnen gebuchte Abschuss z.B. durch schlechte Witterung nicht zustande, so werden geleistete Anzahlungen nach Abzug der in Anspruch genommenen Dienstleistungen durch Überweisung an Sie zurückerstattet.
Die eventuellen Beanstandungen müssen Sie unbedingt vor Ort melden und Abhilfe verlangen. Sollte keine Abhilfe erfolgen, so müssen Sie Ihre Beanstandungen auf jeden Fall in der Abschussliste eintragen. Nachträgliche Beanstandungen, die nicht in der Abschussliste eingetragen wurden, können von SEVAKO nicht mehr berücksichtigt werden.
Eventuelle Ansprüche müssen Sie unmittelbar aber spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ende Ihrer Jagdreise, in schriftlicher Form bei SEVAKO anmelden.
STORNIERUNGEN
Die von Ihnen mit der Unterzeichnung des Jagdvertrages gebuchte Jagd kann nicht grund- und kostenlos storniert werden.
Wenn es dennoch notwendig sein sollte, können Sie die Jagd wie folgt absagen
- Die Stornierungsgebühr beträgt mindestens € 200,-/Jäger unabhängig von der im Jagdvertrag vorgeschriebenen Anzahlung.
- Die Stornogebühr im Falle einer Absage beträgt:
- bis spätestens 60 Tage vor Jagdbeginn € 200,-/Jäger
- 60-31 Tage vor Jagdbeginn die 50 % der vertraglich vorgeschriebenen Anzahlung
- 30-15 Tage vor Jagdbeginn die 90% der vertraglich vorgeschriebenen Anzahlung
- bei weniger als 15 Tage vor Jagdbeginn bzw. wenn die Jagd überhaupt nicht angetreten wird, muß die ganze Anzahlung als Pönale bezahlt werden.
- Bei Gesellschaftsjagden, wie zum Beispiel Fasanen- oder Sautreibjagden und bei besten Terminen während der Hirschbrunft können gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
Beim Rücktritt von der Jagdreise überweist SEVAKO bereits geleistete Anzahlungen abzüglich der oben genannten Pönale an die Jagdgäste zurück oder verbleibt dies als Guthaben entsprechend Ihrem Wunsch für Ihre nächste Ungarnjagd bei der SEVAKO.
REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Leider muss man in bestimmten, wohlbegründeten Fällen seine gebuchte Reise absagen. Dies ist nicht nur äusserst ärgerlich, sondern auch sehr kostspielig. Die gebuchte Jagd auf bestimmte Wildarten ist kurzfristig nur sehr schwer wieder zu verkaufen. Aus diesem Grund resultieren die hohen Stornierungsbedingungen.
Da im Reisepreis keine Reiserücktritts-kostenversicherung enthalten ist, empfehlen wir Ihnen den Abschluss zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir schlagen Ihnen vor, diesbezüglich Ihren heimischen Versicherungspartner anzufordern. Unter bestimmten Umständen können Sie dann von den hohen Kosteneines Reisrücktritts geschützt sein.
VORZEITIGER ABBRUCH DER REISE
Sollte eine Reise vom Kunden aus welchen Gründen auch immer vorzeitig abgebrochen werden, muss in einigen, bestimmten Fällen der volle Arrangementbetrag bezahlt werden, der aber in der Vertragsanlage bemerkt ist. Alle Mehrkosten für Umbuchungen, zus. Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.
GERICHTSTAND
Wenn es nicht möglich sein sollte, eventuelle aus dem Jagdvertrag entstehende Streitfragen auf friedlichem Wege zu lösen, unterwerfen sich beide Vertragspartner der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Ungarischen Handelskammer in Budapest.

















