Nützliche Informationen - Wichtige Hinweise
Jagdrechtliche Vorschriften des Gastlandes
Jeder Kunde ist verpflichtet, die im Jagdland verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu. Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen. Falls der Kunde während der Schonzeit oder gegen das ausdrückliche Verbot des Pirschführers bzw. Veranstalters der betreffenden Jagd oder in dessen Abwesenheit Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuss erhoben. Jagd in alkoholisierten Zustand kann zum Abbruch der Jagd oder zum Ausschluss von der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangementbetrag berechnet.
EU-Waffenpassnummer:
Die EU-Feuerwaffenpassnummer (oder die Nummer der heimischen Waffenbesitzkarte) ist auch dann zur Beantragung des ungarischen Jagdscheines erforderlich, wenn der Jäger seine eigene Waffe in Ungarn nicht mitführt. Mit der Bekanntgabe von seiner EU-FWP-Nummer (oder Waffenbesitzkartennummer) bestätigt der Jäger, dass er ausgebildet und offiziell berechtigt ist, irgendeine Jagdwaffe zu tragen, mitzuführen bzw. an einer Jagd zu benutzen.
Jagdprotokoll
Nach der Jagd wird eine Abschußliste erstellt, die vom Jagdgast und vom Jagdausrichter zu unterzeichnen sind. In diesem Protokoll werden Leistungen und Abschüsse vermerkt, die die Basis der Endabrechnung darstellen, wenn diese über SEVAKO Jagdreisen erfolgt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Jagdgast die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben. Dies gilt insbesondere für die eingetragenen Trophäenstärken, Anzahl der Trophäen und erhaltene Diensleistungen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, muss der gesamte Zahlungsverkehr über unser Büro abgewickelt werden. Ferner ist das Protokoll unabdingbare Grundlage für Reklamationen. Beanstandungen müssen unverzüglich an Ort und Stelle gemeldet und Abhilfe verlangt werden. Sollte keine Abhilfe erfolgen, muß die Beschwerde unbedigt in ungarischer und in deutscher Sprache aufgenommen und vom Jagdausrichter, dem Jagdgast und gegebenenfalls dem Dolmetscher unterschrieben werden. Wichtig ist, daß dabei das Wort "Reklamation" erwähnt ist. Nachträgliche Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Fehlschüsse und Gründe für einen eventuell nicht erfüllten Abschuß sind im Jagdprotokoll zu vermerken.
Angeschweißtes Wild wird auf Wunsch des Jagdgastes nach seiner Abreise weiter nachgesucht, wenn er sich im Jagdprotokoll verpflichtet, die Abschußgebühr und die Kosten des Transports der Trophäe an seine Adresse zu zahlen. Das von der Revierverwaltung ermittelte Gewicht bzw. Mass muß anerkannt werden.
Für Absprachen im Jagdgebiet, die nicht zuvor schriftlich von SEVAKO bestätigt wurden, wird keine Haftung übernommen, auch wenn sie im Jagdprotokoll vermerkt sind.
Keine Abschussgarantie
SEVAKO haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gegebenenfalls gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. SEVAKO wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes darum bemühen, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen. Abweichende Regelungen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Reiserücktrittsversicherung
Leider müssen immer mehr Jäger Ihre gebuchten Reisen absagen, da sie entweder selber oder ein Familienmitglied erkrankt sind. Dies ist nicht nur äusserst ärgerlich, sondern auch sehr kostspielig. Die Gebuchte Jagd auf bestimmte Wildarten ist kurzfristig nur sehr schwer wieder zu verkaufen. Die Offerten sind begrenzt und müssen verkauft werden. Aus diesem Grunde haben alle Veranstalter auf der ganzen Welt verhältnissmässig hohe Stornierungsbedingungen. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung erhalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss, damit Sie unter bestimmten Umständen vor den hohen Kosten eines Reiserücktritts geschützt sind.
Die Reiserücktrittsversicherung können Sie vor Ihrem Jagdbeginn gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Jagdvertrages und mit der Bezahlung der geforderten Anzahlung und Versicherungsprämie abschliessen. Die Versicherungsprämie kostet 5% der Anzahlung. Wenn Sie daran Interesse haben, fordern Sie unser detailliertes Informationsmaterial an.
Vorzeitiger Abbruch der Reise
Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Arrangementbetrag bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Umbuchungen, zus. Transfers, Hotelkosten und dgl, müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.
Sonstiges
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen im Ausland ist jeder Reiseteilnehmer verantwortlich.
Mitnahme von Jagdtrophäen
Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der SEVAKO, bzw. des Jagdreviers. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie allfälliger Gebühren für versand ausgeliefert. Die Preise für den Transport entnehmen Sie bitte aus unserer aktuellen SEVAKO Preisliste.
Not-Telefon
Wenn bei Ihrer Anreise oder während Ihrer Jagdreise Probleme entstehen sollten, können Sie jederzeit einen unserer Mitarbeiter telefonisch erreichen. Während unserer Öffungszeiten, Montag bis Freitag zwischen 8-16:30 rufen Sie bitte unser Büro: 0036/89-313 578 an. Ausser Bürostunden benutzen Sie bitte das Not-Telefon. Diese Nummer befindet sich auf dem von der SEVAKO zugeschickten Jagdvertrag.