FAQ
1. Europäische Union: In der EU - Ungarn ist seit 2004 EU-Mitglieder - ist das Verbringen von Jagdtrophäen ein 'innergemeinschaftliches Verbringen' und deshalb an keine grenztierärztliche Behandlung oder Bearbeitung an der ungarischen Grenze mehr gebunden. Ausgenommen davon wären lediglich Verfügungen oder Anordnungen in Seuchenfallen.
2. Einfuhr der Jagdtrophäen in die 'nicht-EU' Ländern (z.B.: in die Schweiz): Die gültigen Vorschrifte zu erfahren bitte Sich bei den heimischen Behörden zu erkundigen!