FAQ
Zollkontrollen werden sowie bei der Einreise als auch bei der Ausreise lediglich stichprobenartig durchgeführt bzw. nach gebräuchlicher Praxis der EU können mobile Zollbeamte im bestimmten Umkreis der Grenze jederzeit die Jäger kontrollieren.
Durch den EU-Beitritt von Ungarn,ab 1. Mai 2004 gehört die Problematik von Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer auf Trophäen und Präparate an der ungarischen-österreichischen Gränze der Vergangenhait an. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind dann, weil ein 'innergemeinschaftliches Verbringen' vorliegt, nicht mehr relevant.
Bei der Trophäenausfuhr von Ungarn werden für eine mögliche Kontrolle die bezahlte Rechnung und die Trophäenbewertungsurkunde benötigt.